Arbeitsrecht

28.01.2006 Schichtpläne: unerlaubte Änderungen führen zu Ansprüchen

Ohne Zustimmung des Betriebsrats darf ein Arbeitgeber keine Schichtpläne verändern. Falls er es dennoch auf Grund seines Direktionsrecht tut und der Arbeitnehmer mit einer Veränderung zu seinen Ungunsten nicht einverstanden ist, hat der Schichtarbeiter den Anspruch, dass ihm ausgefallene Schichtstunden vergütet werden.

LAG Niedersachsen vom 29. April 2005 - 16 Sa 1330/04

Letzte Änderung: 21.11.2007