Keine Freibeträge

06.02.2006 Abfindungen sind nicht mehr steuerfrei !

Bislang waren Abfindungen für Arbeitnehmer - abhängig vom Alter und Betriebszugehörigkeit - bis zu 11.000 Euro steuerfrei. Ein neues Gesetz der Bundesregierung ändert diese Regelung : Die Freibeträge fallen vollständig weg. Seit dem 01.01.2006 wird die gesamte Abfindung versteuert. Allerdings gilt eine zweijährige Übergangsregelung : Für Abfindungsverträge, die vor dem 01.01.2006 geschlossen wurden, oder für Abfindungen, die auf einer vor dem 01.01.2006 getroffenen Gerichtsentscheidung basieren, gelten die Freibeträge weiterhin - vorausgesetzt die Abfindung wird vor dem 01.01.2008 ausgezahlt. Auch für Klagen, die bis zum 31.12.2005 beim Arbeitsgericht eingereicht wurden und die erst nach dem 31.12.2005 gegen Zahlung einer Abfindung beendet werden, gilt die zweijährige Übergangsregelung - egal, ob die Kündigungsfrist und damit das faktische Arbeitsende noch ins neue Jahr laufen. Arbeitnehmer profitieren nicht von der Regelung, wenn ein Betrieb noch 2005 einen Stellenabbau plante und mit dem Betriebsrat einen Sozialplan mit Abfindungen aushandelte, aber diese Kündigung erst 2006 ausgesprochen werden. Durch die Versteuerung werden Arbeitnehmer geringere Abfindungssummen in Kauf nehmen müssen. "Anstelle eines Vergleiches können jetzt durchprozessierte Kündigungsschutzklagen folgen", so Eberhard Schneider, 1. Bevollmächtigter der IG Metall Bruchsal," hieran kann weder den Prozessparteien noch der Arbeitsgerichtsbarkeit gelegen sein." Steuerfreie Abfindungen sollten langwierige Prozesse verhindern. Dies wird nun ins Gegenteil verkehrt.

Letzte Änderung: 21.11.2007