Renteneintrittsalter soll erhöht werden
Das Bundeskabinett hat sich am 1. Februar geeinigt, das Renteneintrittsalter ab 2012 schrittweise auf 67 Jahren zu erhöhen. Zunächst soll zwölf Jahre lang das reguläre Rentenalter um einen Monat pro Jahr angeboten
werden, danach sechs Jahre lang jeweils um zwei Monate.
Das ergibt für den Geburtsjahrgang 1947, der 2012 in Rente geht, eine Verlängerung der gesetzlichen Lebensarbeitszeit um einen Monat.
Wer 1958 geboren ist, kann erst 2024, also mit 65 Jahren, ohne Abschläge in Rente gehen, der Jahrgang 1964 erst mit 67, also im Jahr 2031, zwei Jahre später als nach jetziger Regelung.
Wer 45 Jahre lang Rentenbeiträge gezahlt hat, kann auch weiterhin mit 65 Jahren die voll Rente ohne Abschläge beziehen. Zur erforderlichen Wartezeit können auch bestimmte Zeiten der Kindererziehung, der Berufsausbildung,
des Wehr- und Zivildienstes, der Pflege von Angehörigen und der Arbeitslosigkeit zählen, sofern sie als Beitragszeiten anerkannt sind.
So soll die Lebensarbeitszeit steigen (pro Jahrgang je ein Beispiel)
Geburtsmonat und Geburtsjahr
Januar 1947 Verlängerung 1 Monat
Januar 1948 Verlängerung 2 Monate
Januar 1949 Verlängerung 3 Monate
Januar 1950 Verlängerung 4 Monate
Januar 1951 Verlängerung 5 Monate
Januar 1952 Verlängerung 6 Monate
Januar 1953 Verlängerung 7 Monate
Januar 1954 Verlängerung 8 Monate
Januar 1955 Verlängerung 9 Monate
Januar 1956 Verlängerung 10 Monate
Januar 1957 Verlängerung 11 Monate
Januar 1958 Verlängerung 12 Monate
Januar 1959 Verlängerung 14 Monate
Januar 1960 Verlängerung 16 Monate
Januar 1961 Verlängerung 18 Monate
Januar 1962 Verlängerung 20 Monate
Januar 1963 Verlängerung 22 Monate
Januar 1964 Verlängerung 24 Monate
Letzte Änderung: 21.11.2007