Arbeitsrecht zum Thema Ausbildungszeit
Besteht ein Auszubildender schon vor dem Ende der Ausbildungszeit die Abschlussprüfung, endet das Ausbildungsverhältnis, wenn das Prüfungsergebnis bekannt wird. Auf die Übergabe der vollständigen Zeugnisunterlagen kommt es nicht an. Wird der Azub im Anschuss daran ohne weitere Vereinbarungen beschäftigt, ist ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit entstanden. Er hat dann auch Anspruch auf den üblichen Facharbeiterlohn.
BAG vom 16. Juni 2005 -6AZR 411/04Letzte Änderung: 21.11.2007