IG Metall sieht "Enteignung" für ältere Arbeitnehmer -
Besonders betroffen sind Ältere, die ihr Leben lang gearbeitet haben. Dies ist für diese Menschen demütigend und entwürdigend. Statt Arbeitsplätze zu schaffen, bestraft die Bundesregierung mit dieser Gesetzesinitiative die Arbeitslosen", so der 1. Bevollmächtigte der IG Metall Bruchsal, Eberhard Schneider, bei der letzten Mitgliederversammlung der Firma Federal Mogul in Bretten.
Laut Schneider werden von Februar an die Arbeitslosengeld-Ansprüche Älterer drastisch zusammengestrichen. Statt bis zu 32 Monate gebe es die Versicherungsleistung nur für höchstens 18 Monate. Und das auch nur für Arbeitslose, die 55 Jahre oder älter seien. Alle anderen erhalten das Arbeitslosengeld höchstens zwölf Monate. Bisher konnten Erwerbslose von 45 Jahren an bis zu 18 Monate Arbeitslosengeld bekommen. Je nach Alter und Vorversicherungszeit steigerte sich die Dauer bis auf 32 Monate.
Es sei unwürdig, so Eberhard Schneider, Menschen die ein Leben lang gearbeitet und in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hätten, nach einem Jahr den Instrumenten von Hartz IV auszusetzen. Menschen die 20, 30 oder fast 40
Jahre gearbeitet hätten, würden durch diese Regelung ihrer Lebensleistung beraubt. Mit 50 bis 55 Jahren hätten diese Arbeitnehmer/innen sich in den meisten Fällen mit ihren Partner/innen über all die Jahre etwas
aufgebaut und gespart. Jetzt bekämen sie noch 1 Jahr Arbeitslosengeld, müssten dann Arbeitslosengeld II beantragen, welches aber mit dem Hinweis, erst einmal das Vermögen zu verbrauchen, abgelehnt werde.
Dies sei ein Enteignungsprogramm für Menschen, die im Vertrauen auf den Staat jahrzehntelang fleißig gearbeitet hätten.
Wäre z.B. ein Arbeitnehmer 53 Jahre alt, und hätte 35 Jahre in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt, bekäme er 10.000 € an Arbeitslosengeld zurück. Er hätte somit einen Verlust von 50.000 €. So könne man mit Menschen, die ihr Leben lang gearbeitet haben, nicht umgehen. Dieses Gesetz muss umgehend wieder geändert und die vorherigen Bezugszeiten des Arbeitslosengeldes wieder eingesetzt werden.
Viele Betroffenen fragen sich, so Schneider, was das für ein Land sei, das so mit seinen Leistungsträgern umgehe. Wer entlassen werde, weil er zu alt sei, habe mit 53 Jahren so gut wie keine Chance einen neuen Job zu bekommen und obendrein kürze ihm der Staat auch noch sein selbst eingezahltes Arbeitslosengeld.
Letzte Änderung: 21.11.2007