Arbeitsrecht zu Kündigungen

15.02.2006 Keine fristlose Kündigung bei verspätet eingereichtem Attest

Das verspätete Einreichen eines Krankheitsattests rechtfertig noch keine fristlose Kündigung eines Arbeitnehmers wegen unentschuldigten Fehlers. Das gilt nach Ansicht des Arbeitsgerichts Frankfurt auch dann, wenn das Arbeitsverhältnis noch innerhalb der Probezeit befindet.

Arbeitsgericht Frankfurt -Az: 22 Ca 3594/05

Letzte Änderung: 21.11.2007