21.03.Tag gegen Rassismus
Zusammenhalten gegen Rassismus
Die IG Metall steht für Respekt und Zivilcourage. Rassismus verstößt gegen Menschenrechte und spaltet Gesellschaften. Der Vorstand der IG Metall hat das Anfang des Jahres in einer Resolution "für eine freie, soziale
und weltoffene Gesellschaft" nachdrücklich betont! Menschen dürfen weder in den Betrieben noch in der Gesellschaft diskriminiert und ausgegrenzt werden. Dafür steht auch der Tag gegen Rassismus am 21. März.
Noch nie gab es in Deutschland so viele und so große Demonstrationen für kulturelle Vielfalt und gegen den Hass und die Diskriminierung von Minderheiten. Breite Bündnisse stellen sich entschieden gegen rassistische
Argumente und Versammlungen. Bundesweit gibt es eine große Solidarität und vielfältige Initiativen für die Aufnahme und für würdige Lebensbedingungen für Menschen auf der Flucht. Gleichzeitig gibt es
wieder mehr Anschläge auf Flüchtlingsunterkünfte, Moscheen und Synagogen. Populisten, Rechtsextremisten und rassistische Demonstrationen schüren Ängste und Hass gegen Flüchtlinge, Muslime, Roma, Juden und
andere Minderheiten. Diese menschenfeindliche Stimmungsmache ist keine Randerscheinung und kommt auch aus der Mitte der Gesellschaft.
Von Flensburg bis Friedrichshafen haben sich Metallerinnen und Metaller engagiert und deutlich gemacht, wer mit diffusen Ängsten spielt und Intoleranz predigt, für den hat die IG Metall kein Verständnis!
Die kulturelle Vielfalt in den Betrieben ist in jeder Form ein fester Bestandteil der Unternehmen und ein Gewinn für unser Zusammenleben und Zusammenarbeiten. Deshalb ist es wichtig, dass jegliche Angriffe auf die Grundwerte der Demokratie und jedes Einzelnen abgewehrt werden.
Seit vielen Jahrzehnten gibt es ein gelebtes Miteinander in den Betrieben. Die Reform des BetrVG 1972 machte es möglich, dass alle Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen unabhängig ihrer Herkunft und ihres Passes wählen dürfen und zum Betriebsrat gewählt werden können. Missverständnisse und Konflikte innerhalb der Belegschaften sollten möglichst solidarisch geklärt werden.
Die Integration von Migranten im Betrieb und das Verständnis zwischen allen Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen muss weiterhin gefördert werden. Erscheinungsformen von Fremdenfeindlichkeit und Rassismus, sowie neue Formen des
Rechtspopulismus müssen rechtzeitig und ernsthaft wahrgenommen und thematisiert werden, so schreibt es das Betriebsverfassungsgesetz unter § 80 vor.
Anhang: Aufruf
Letzte Änderung: 18.03.2015