Bundesarbeitsgericht
Equal Pay - Arbeitsvertragliche Ausschlussfrist
Ausschlussfristen aus unwirksamen Tarifverträgen mit der CGZP gelten auch dann nicht, wenn in einem Formulararbeitsvertrag darauf Bezug genommen worden ist. Enthält der Arbeitsvertrag selbst aber eine eigenständige
Regelung einer Ausschlussfrist von mindestens drei Monaten, verfallen Ansprüche auf gleiches Entgelt wie Stammbeschäftigte, wenn sie nicht rechtzeitig geltend gemacht werden.
BAG vom 24. September 2014 - 5 AZR 506/12
Letzte Änderung: 18.03.2015