Bundesarbeitsgericht

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28.04.2015 Will ein Bewerber seine Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch bei seiner Bewerbung berücksichtigt wissen, hat er seine Schwerbehinderung regelmäßig im Bewerbungsschreiben selbst zu unterrichten.

Schwerbehinderung - Mitteilung bei der Bewerbung
Will ein Bewerber seine Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch bei seiner Bewerbung berücksichtigt wissen, hat er den Arbeitgeber über seine Schwerbehinderung regelmäßig im Bewerbungsschreiben selbst zu unterrichten. Möglich ist auch eine Information im Lebenslauf an hervorgehobener Stelle. Es liegt aber in der Entscheidung des Bewerbers, ob er bei einer konkreten Bewerbung seine Behinderung vom Arbeitgeber berücksichtigt wissen will.

BAG vom 18. September 2014 - 8 AZR 759/13

Letzte Änderung: 27.04.2015