Bundesarbeitsgericht
Die Politik der niedrigen Zinsen dämpft auch die Betriebsrenten. Bezieher einer solchen Rente versuchen nicht selten, eine Erhöhung vor Gericht durchzusetzen. Maßgeblich ist aber nur die tatsächliche Lage des Versorgungschuldners. Rückgriffe auf den Konzern sind nur im Ausnahmefall möglich.
BAG vom 21. April 2015 - 3 AZR 729/13
Letzte Änderung: 06.05.2015