Teilzeit

24.02.2006 Teilzeit : Zu hohe Kosten sind ein Grund für Absage

Beantragt ein Arbeitnehmer, seine Arbeitszeit zu senken, kann der Arbeitgeber sich darauf berufen, dass dem betriebliche Gründe entgegen stehen. Dies ist etwa der Fall, wenn eine Ersatzkraft unverhältnismäßig hohe Kosten verursachen würde. Dem kann der Arbeitnehmer nicht erfolgreich gegenhalten, dass er bereit ist (anstelle eine Ersatzkraft hinzuzuziehen), seine Arbeitsleistung zu verdichten und das bisherige Pensum auch durch eine Arbeitsbereitschaft zu erledigen.
BAG vom 21. Juni 2005 - 9 AZR 409/04

Letzte Änderung: 21.11.2007