Sozialrecht
In begründeten Fällen kann ein Versicherter von seiner gesetzlichen Krankenversicherung Auskunft darüber verlangen, ob der Arbeitgeber für ihn die Sozialversicherungsbeiträge ordnungsgemäß entrichtet hat. Denn bei dieser Information handelt es sich um Sozialdaten des Versicherten.
Hess. LSG vom 14. Juli 2015 - L 8 KR 158/14
Letzte Änderung: 22.07.2015