Arbeitsrecht
Um einen Anspruch auf Überstundenbezahlung zu begründen, muss ein Arbeitnehmer im Einzelnen darlegen, an welchen Tagen und zu welcher Tageszeiten er über die übliche Arbeitszeit hinaus gearbeitet hat. Außerdem müssen die Überstunden vom Arbeitgeber angeordnet, gebilligt oder geduldet worden sein. Sie müssen zumindest für die Erledigung der Arbeit notwendig gewesen sein.
BAG vom 25. Mai 2005 -5 AZR 319/04Letzte Änderung: 21.11.2007