Arbeitsrecht
Die bedingsbedingte Versetzung eines Mitarbeiters ist auch dann vom Direktionsrecht des Arbeitgebers gedeckt, wenn sie für den Betroffenen zu erheblichen Mehrkosten führt. Eine Ausnahme gilt nur, wenn im Arbeitsvertrag
ausdrücklich ein bestimmter Arbeitsort festgeschrieben ist.
Aus der Zeitschrift Arbeitsrecht
Letzte Änderung: 21.11.2007