Arbeitsrecht

04.03.2006 Versetzungen auch bei erheblichen Benzinmehrkosten

Die bedingsbedingte Versetzung eines Mitarbeiters ist auch dann vom Direktionsrecht des Arbeitgebers gedeckt, wenn sie für den Betroffenen zu erheblichen Mehrkosten führt. Eine Ausnahme gilt nur, wenn im Arbeitsvertrag ausdrücklich ein bestimmter Arbeitsort festgeschrieben ist.
Aus der Zeitschrift Arbeitsrecht

Letzte Änderung: 21.11.2007