Arbeitsrecht
Wenn ein Arbeitnehmer entlassen werden soll, muss der Arbeitgeber ihn darauf hinweisen, dass er verpflichtet ist, sich sofort bei der Agentur für Arbeit arbeitslos zu melden - noch bevor das Arbeitsverhältnis endet. Das sieht
§ 2 Abs.2 Satz 2 Nr. 3 SGB III vor.
Wenn der Arbeitgeber den Hinweis versäumt hat, begründet dies jedoch keinen Schadenersatzanspruch des Arbeitnehmers gegen ihn.
Letzte Änderung: 21.11.2007