Neue Satzung der IG Metall

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24.11.2015 Der ­Gewerkschaftstag hat Satzungsänderungen beschlossen. Sie gelten ab 1. Januar 2016. Hier einige der wichtigsten Änderungen:

Der ­Gewerkschaftstag hat Satzungsänderungen beschlossen. Sie gelten ab 1. Januar 2016. Hier einige der wichtigsten Änderungen:

Neuer Name

Geschäftsstelle

Eine davon: Die 154 örtlichen Verwaltungsstellen der IG Metall heißen künftig "Geschäftsstellen".

Neue Frist

Sterbegeld

Wenn ein IG Metall-Mitglied stirbt, erlischt der Anspruch der Hinterbliebenen auf Unterstützung nicht mehr nach drei Monaten, sondern künftig erst nach zwölf Monaten.

Neue Mitglieder

Schüler

Künftig können Schülerinnen und Schüler berufsbildender Schulen in die IG Metall eintreten. Einzige Voraussetzung: Ihre Aus­bildung muss eine Tätigkeit im Organisationsbereich der IG Metall möglich machen oder sie wollen später in einem solchen Betrieb arbeiten.

Schwerbehinderte

Unterstützung

Die IG Metall kann Schwerbehinderte künftig besser unterstützen. In der neuen Satzung beschreibt sie ausdrücklich das Ziel, die "gleichberechtigte Teilhabe behinderter und von Behinderung bedrohter Menschen am Leben in der Gesellschaft und insbesondere am Arbeitsleben" zu vertreten und zu fördern. Damit kann die IG Metall vor Sozialgerichten für sie klagen. Das stärkt Betroffenen und den Schwerbehindertenvertretungen in Auseinandersetzungen mit Arbeitgebern den Rücken.

Freiberufler

Nicht allein

Die Zahl der Soloselbstständigen und Crowdworker wächst. Ihre Arbeitsbedingungen sind oft prekär: schlecht bezahlt, ohne soziale Absicherung und geregelte Arbeitszeiten. Die IG Metall will sich für sie einsetzen. Selbstständige, "die gewerblich oder freiberuflich, ohne selbst Arbeitgeber zu sein", für Betriebe arbeiten, für die die IG Metall organisatorisch zuständig ist, können ab 2016 Mitglieder der IG Metall werden. So steht es künftig in der Satzung.

Dual Studierende

Hilfe bei Streit

Wer im Betrieb dual Studierende als Mitglieder werben will, hat jetzt ein sehr gutes weiteres Argument: Die IG Metall kann Studierenden künftig Rechtsschutz bieten, wenn es vor den Verwaltungsgerichten zu Streit über (nicht bestandene) Prüfungen kommt. Bisher bekamen nur Auszubildende bei Abschlussprüfungen in solchen Auseinandersetzungen Rechtsschutz.

Letzte Änderung: 20.11.2015