Außerordentliche Kündigung

14.03.2006 Krankgeschriebene Arbeitnehmer riskieren bei einem Skiurlaub ihre fristlose Kündigung

Wenn ein krankgeschriebener Arbeitnehmer einen Skiurlaub antritt und beim Skifahren verunglückt, kann dies eine außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses rechtfertigen. Das gilt jedenfalls dann, wenn der Arbeitnehmer als ärztlicher Gutachter für Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen bei einem Medizinischen Dienst der Krankenkassen beschäftigt ist und die Art seiner Erkrankung einem Skiurlaub entgegenstand. Eine vorherige Abmahnung ist in einem solchen Fall nicht erforderlich.
BAG vom 02.03.2006 - 2 AZR 53/05

Letzte Änderung: 21.11.2007