Tarifabschluss
IG Metall: Tarifabschluss erhöht Kaufkraft und sichert Beschäftigung
Köln - Die IG Metall hat den Tarifabschluss in Nordrhein-Westfalen als für beide Seiten guten Kompromiss bezeichnet. "Das ist ein Abschluss mit Pilotcharakter. Die Beschäftigten bekommen eine deutliche Erhöhung ihrer
Realeinkommen und damit einen fairen Anteil am wirtschaftlichen Erfolg", sagte Jörg Hofmann, Erster Vorsitzender der IG Metall, am Freitag in Köln. Der Gewerkschafter dankte den rund 760.000 Metallerinnen und Metallern, die mit
ihrer Beteiligung an den Warnstreikaktionen der vergangenen Tage die Ziele der IG Metall nachdrücklich unterstützt hätten.
Das Ergebnis sieht eine Einmalzahlung in Höhe von 150 Euro für die Monate April bis Juni 2016 vor. Ab 1. Juli werden die Entgelte in einer ersten Stufe um 2,8 Prozent erhöht. Die zweite Stufe folgt ab 1. April 2017 mit
einer Erhöhung um 2 Prozent. Insgesamt bedeutet dies eine tabellenwirksame Entgeltsteigerung von 4,8 Prozent bis zum Ende der Laufzeit. Für die Einmalzahlung und die zweite Stufe der Entgelterhöhung wurde eine
Differenzierungsklausel vereinbart, die es den Tarifvertragsparteien erlaubt, für verbandsgebundene Betriebe in wirtschaftlichen Schwierigkeiten eine Verschiebung der Entgelterhöhung vorzunehmen. Die Laufzeit beträgt
insgesamt 21 Monate.
Der Tarifabschluss sei ein Beitrag zu mehr Gerechtigkeit. Damit "setzt die IG Metall ihren Kurs der verlässlichen Tarifpolitik fort", sagte Hofmann. "Er stärkt die Nachfrage des privaten Konsums. Zugleich ist dies ein
Abschluss, der die Innovationskraft der Unternehmen erhält. Kein Betrieb wird überfordert", betonte der IG Metall-Vorsitzende. Die Metall- und Elektroindustrie sei damit gut für die Zukunft gerüstet, um die Chancen
wie Industrie 4.0 zu nutzen, neue Geschäftsmodelle oder die Dekarbonisierung im Antrieb zu entwickeln. "Dazu bedarf es engagierter Beschäftigter und die müssen fair bezahlt werden. Und wir brauchen Unternehmer und keine
Rechenschieber - auch dafür steht dieser Tarifabschluss", sagte Hofmann.
Letzte Änderung: 13.05.2016