Bundesarbeitsgericht

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10.06.2016 Arbeitsvertragsrecht Klageverzicht in einer Abwicklungsvereinbarung

Arbeitsvertragsrecht

Klageverzicht in einer Abwicklungsvereinbarung

Ein vor Ablauf von drei Wochen nach Zugang der Kündigung erklärter Verzicht auf die Erhebung einer Kündigungsschutzklage in einer vom Arbeitgeber vorformulierten Erklärung ist ohne eine diesen Verzicht ausgleichende Gegenleistung des Arbeitsgebers unwirksam. Das wäre eine unangemessene Benachtei­ligung im Sinne des Paragrafen 307 Absatz 1 Satz 1 Bürgerliches Gesetzbuch. Die in der Abwicklungsvereinbarung übernommene Verpflichtung, dem Arbeitnehmer ein Zeugnis mit einer überdurchschnittlichen Leistungs- und Führungsbeurteilung zu erteilen, stellt keinen Vorteil dar, der geeignet wäre, die mit dem Verzicht auf die Erhebung einer Kündigungsschutzklage verbundene unangemessene Benachteiligung des Arbeitnehmers auszugleichen.

Bundesarbeitsgericht (BAG) vom 24. September 2015 - 2 AZR 347/14

Letzte Änderung: 06.06.2016