Die IG Metall hilft

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11.06.2016 Information und Regelung zur Notfallunterstützung der von der Überschwemmungskatastrophe betroffenen IG Metall-Mitglieder.

Überschwemmungskatastrophe - die IG Metall hilft

Information und Regelung zur Notfallunterstützung der von der Überschwemmungskatastrophe betroffenen IG Metall-Mitglieder.
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,
die aktuelle, anhaltende Überschwemmungskatastrophe trifft die Menschen hart. In den betroffenen Gebieten leben IG Metall Mitglieder. Es ist insofern davon auszugehen, dass Mitglieder davon betroffen sind bzw. sein werden.
Das teilweise existenzbedrohende Ausmaß der Katastrophe macht eine unkomplizierte, solidarische finanzielle Unterstützung erforderlich.
Die Satzung der IG Metall sieht für derart außergewöhnliche Fälle eine Notfallunterstützung (§ 28) vor. Hiermit wird eine einheitliche Regel zur Ausführung in der Anwendung des § 28 der Satzung analog zur Situation in 2013, vorbehaltlich der Zustimmung des Vorstands, festgelegt.
Es wird eine Soforthilfe für besonders betroffene Mitglieder in Höhe einer Einmalzahlung von

  • 500 EUR bei einer nachgewiesenen Sachschadenshöhe von über 5.000 EUR,
  • 750 EUR bei einer nachgewiesenen Sachschadenshöhe von über 10.000 EUR und
  • 1.000 EUR bei einer nachgewiesenen Sachschadenshöhe von über 20.000 EUR

festgelegt.
Die Sachschadenshöhe ist in einem vereinfachten Antragsverfahren bei der Geschäftsstelle nachzuweisen.
Die direkt vom Hochwasser betroffenen Mitglieder im Sinne der Ziffer 1 erhalten auf Wunsch - ebenfalls unter Bezug auf § 28 der Satzung - eine Beitragsermäßigung bis zum 31. Dezember 2016 auf monatlich 1,53 EUR. Ab Januar 2017 wird wieder der Normalbeitrag erhoben.

Letzte Änderung: 10.06.2016