Familienkasse speziell zum Sommer

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05.07.2016 Kindergeld zwischen einer Schul- und Berufsausbildung. Schülerinnen und Schüler müssen sich nach ihrem Schulabschluss nicht zwingend arbeitslos melden, um weiterhin Kindergeld beziehen zu können.

Pressemitteilung der Familienkasse speziell zum Sommer

Kindergeld zwischen einer Schul- und Berufsausbildung

Schülerinnen und Schüler müssen sich nach ihrem Schulabschluss nicht zwingend arbeitslos melden, um weiterhin Kindergeld beziehen zu können. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass innerhalb von vier Monaten nach Schulende eine Ausbildung, ein Studium oder ein Freiwilliges Jahr begonnen wird. In diesem Fall erkennt die Familienkasse den Übergangszeitraum automatisch an und zahlt weiter Kindergeld aus.

Kindergeld zwischen einer Schul- und Berufsausbildung?
Wenn Kinder jetzt die Schule beenden und beispielsweise am 1. September eine Lehre beginnen, dann kann das Kindergeld ohne Unterbrechung auch für den Zeitraum zwischen Ende der Schulausbildung und Beginn der Berufsausbildung weitergezahlt werden. Wichtig ist hierbei, dass die Eltern diese Ausbildung umgehend der Familienkasse mitteilen und die Übergangszeit von vier Monaten nicht überschritten wird. Die Mitteilung kann dabei telefonisch über die gebührenfreie Service-Nummer erfolgen.

Kindergeld, wenn die Lehrstelle fehlt?

Auch wenn es mit der Lehrstelle nicht sofort klappen sollte, kann es weiter Kindergeld geben. Auch hier gilt: unbedingt die Familienkasse darüber informieren, dass die Tochter oder der Sohn eine Lehre beginnen will, aber noch keine Stelle gefunden hat. Für die Lehrstellensuche helfen die Berufsberater der Agentur für Arbeit gern bei der Suche eines Ausbildungsplatzes weiter. Mit der Anmeldung zur Berufsberatung ist dann auch zugleich der Nachweis für die Ausbildungssuche geführt. Es ist auch möglich, eigene Bemühungen zur Suche einer Ausbildungsstelle durch Vorlage von Bewerbungsbestätigungen, Zwischennachrichten oder Absagen von Arbeitgebern, gegenüber der Familienkasse zu dokumentieren.

Schadet Wartezeit zwischen Abitur und Studium beim Kindergeld?

Die meisten Abiturienten und Fachoberschüler steuern ein Studium an - zwischen Abitur und Studienbeginn geht in der Regel allerdings immer etwas Zeit ins Land. Welche Folgen hat diese Wartezeit auf das Kindergeld? Eine Wartezeit von bis zu vier Monaten zwischen zwei Ausbildungsabschnitten - hier Schule und Uni - ist für den Anspruch auf Kindergeld nicht schädlich. Es kann auch eine längere Wartezeit anerkannt werden. Allerdings muss die Bewerbung um einen Studienplatz möglichst rasch erfolgen und die Familienkasse umgehend darüber unterrichtet werden. Die Eingangsbestätigung bei einer Uni hilft, den Nachweis zu führen.

Kindergeld auch für Kinder ohne Arbeit?

Wenn etwa junge Leute nach einer Ausbildung nicht übernommen werden oder aus anderen Gründen ohne Arbeit sind, kann unter bestimmten Voraussetzungen Kindergeld bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres gezahlt werden. Hier gilt: Das Kind muss bei einer für die Arbeitsvermittlung zuständigen Stelle, also der Arbeitsagentur oder dem Jobcenter, gemeldet sein und darf nicht in einem Beschäftigungsverhältnis stehen.

Gibt`s Kindergeld auch für Kinder in einem geregelten Freiwilligendienst?

Ja, auch hier kann Kindergeld gezahlt werden. Einzelheiten können Sie dazu im Internet finden oder auch telefonisch über das Service-Center erfragen.

Letzte Änderung: 24.06.2016