Insolvenzgeld

11.05.2006 Zu Insolvenzgeld gehört auch variable Vergütung

Nicht nur das Festgehalt, auch im Arbeitsentgelt enthaltene variable Vergütungsanteile werden bei Firmenpleiten durch das Insolvenzgeld gesichert. Das kann auch gelten, wenn zum Zeitpunkt der Unternehmensinsolvenz keine Zielvereinbarung existierte. Wenn die Gründe dafür nicht beim Arbeitnehmer lagen, bleibt der Arbeitgeber zu Leistungen verpflichtet.
(BSG vom 23. März 2006 - B 11a AL 29/05 R)

Letzte Änderung: 21.11.2007