LAG stärkt Bildungszeitgesetz

Bildungszeit Baden-Wuerttemberg: 5 Tage pro Jahr

10.08.2017 Die IG Metall begrüßt die Rechtsprechung des Landesarbeitsgerichts (LAG) zum Bildungszeitgesetz - Wichtiges Signal an die Landesregierung von Baden- Württemberg, das Gesetz zu erhalten.

Die IG Metall Baden-Württemberg begrüßt das aktuelle Urteil des Landesarbeitsgerichts (LAG), das den Anspruch von Beschäftigten auf politische Weiterbildung nach dem Bildungszeitgesetz stärkt. Landes-Bezirksleiter Roman Zitzelsberger: "Die Bildungszeit fördert die Teilhabe und Mitwirkung der Menschen in unserem Land und trägt somit zu einem funktionierenden Gemeinwesen bei. Davon profitieren nicht nur die Seminar-Teilnehmer, sondern die Gesellschaft als Ganzes. Das hat auch das heutige Gerichtsurteil bestätigt."

Das Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg ist am 1. Juli 2015 in Kraft getreten und erlaubt Beschäftigten, sich einmal jährlich unter Fortzahlung ihrer Bezüge für 5 Tage beruflich, politisch oder für ein Ehrenamt fortzubilden. Nach Auskunft des LAG sind bisher 12 Verfahren an den Arbeitsgerichten im Südwesten gemeldet, überwiegend aus der Metall- und Elektroindustrie. In fast allen Fällen streiten die Parteien um Begriff und Inhalt der politischen Weiterbildung: Arbeitgeber haben Anträge auf Fortbildung mit der Begründung abgelehnt, die Bildungsmaßnahme entspreche nicht den Anforderungen des Bildungszeitgesetzes Baden-Württemberg. Dagegen haben Beschäftigte - im aktuellen Fall ein Verfahrensmechaniker eines Automobilzulieferers - geklagt.

Das LAG hat in der heutigen Verhandlung klargestellt, dass der Begriff politische Weiterbildung weit zu verstehen sei und zum Beispiel auch Informationen über gesellschaftliche und soziale Zusammenhänge einschließe. Eine Begrenzung auf Staatsbürgerkunde entspreche nicht dem Willen des Gesetzes. Diese Einschätzung findet sich auch in den bisherigen erstinstanzlichen Urteilen.

Aus Sicht der IG Metall ist die bisherige Rechtsprechung nicht nur ein Erfolg für die Beschäftigten, sondern auch ein wichtiges Signal an die Landesregierung, die eine Evaluierung des Gesetzes plant: "Wir erwarten von Grün-Schwarz ein klares Bekenntnis zur Bildungszeit", so Zitzelsberger. Von Arbeitgeberseite wird immer wieder der Wunsch nach einer Kürzung der Ansprüche laut, insbesondere politische Weiterbildung wird kritisch bewertet.

Dem erteilt die IG Metall eine klare Absage: "Das Gesetz darf auf keinen Fall verschlechtert oder gar abgeschafft werden." Stattdessen sollte die Politik angesichts gesellschaftlicher Debatten über die Zukunft Europas oder den Trend zum Rechtspopulismus dafür sorgen, dass noch mehr Menschen ihre Chance auf Qualifizierung nutzen können - etwa durch den Abbau bürokratischer Hürden. Zitzelsberger: "Die Beschäftigten in Baden-Württemberg können selbst entscheiden, welche Weiterbildung für sie notwendig und richtig ist. Wer das Gesetz antastet oder in Frage stellt, muss mit erheblichem Widerstand der IG Metall rechnen."

Die IG Metall hatte sich gemeinsam mit dem DGB und weiteren Bündnispartnern für das Bildungszeitgesetz stark gemacht und tritt auch selbst als Bildungsträger auf. Schwerpunkt der Seminare sind Fortbildungen zu Mitbestimmung, Tarifpolitik, Nachhaltigkeit und industriepolitischen Herausforderungen wie Industrie 4.0 und Transformation der Autoindustrie.

Anhang:

Pressemeldung LAG zum Bildungszeitgesetz

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Letzte Änderung: 10.08.2017