Arbeitsrecht

28.05.2006 Beschlussverfahren

Wenn ein Betriebsrat sich in einem Beschlussverfahren von einem Rechtsanwalt vertreten lassen will, muss er das vorher ordnungsgemäß beschließen. Andernfalls muss das Gericht den Antrag als unzulässig abweisen. Liegt kein Beschluss vor oder ist er fehlerhaft, kann der Betriebsrat den ordentlichen Beschluss nachholen - und zwar so lange, bis das Gericht entscheidet, ob der Antrag als unzulässig abgewiesen werden muss.
BAG vom 16. November 2005 - 7 ABR 12/05

Letzte Änderung: 21.11.2007