Arbeitsrecht

07.06.2006 Insolvenzen: Besonderer Schutz für Betriebsräte

Auch bei Firmen in Insolvenz genießen Betriebsratsmitglieder einen besonderen Kündigungsschutz. Sie dürfen nicht in die Sozialauswahl einbezogen werden.

Bundesarbeitsgericht vom 17. November 2005 -6 AZR 118/05

Letzte Änderung: 21.11.2007