Arbeitsrecht
Auch bei Firmen in Insolvenz genießen Betriebsratsmitglieder einen besonderen Kündigungsschutz. Sie dürfen nicht in die Sozialauswahl einbezogen werden.
Bundesarbeitsgericht vom 17. November 2005 -6 AZR 118/05Letzte Änderung: 21.11.2007