Arbeitsrecht
Eine Kündigung wegen beabsichtigten Betriebsstilllegung ist nicht gerechtfertigt, wenn dem Insolvenzverwalter vorher ein Übernahmeangebot eines Interessenten vorlag, das wenige Tage später zu konkreten Verhandlungen mit einer teilweisen Betriebsübernahme führt.
Bundesarbeitsgericht vom 29. September 2005 - 8 AZR 647/04Letzte Änderung: 21.11.2007