Sozialrecht
Wer Sozialleistungen erhält, ist zur Mitwirkung und Eigeninitiative verpflichtet und muss diese auch nachweisen - etwa durch die Vorlage von Bewerbungen bei potentiellen Arbeitgebern.
Hess. LSG, Urt.v.20.06.2006 - L 9 AL 79/04
Letzte Änderung: 21.11.2007