Arbeitsrecht
Wer private Briefe auf Firmenkosten verschickt, riskiert die fristlose Kündigung;dies gilt auch dann, wenn es sich nur um einzelne Briefe handelt und der entsprechende Schaden für das Unternehmen gering ist.
Das ArbG Frankfurt/M. wies damit in ihrer am Montag bekannt gewordenen Entscheidung die Klage eines Kundenberaters gegen ein Versicherungsunternehmen zurück und erklärten dessen fristlose Kündigung für zulässig.
(ArbG Frankfurt/M., Urt.-22 Ca 966/06)
Letzte Änderung: 21.11.2007