Arbeitsrecht

09.08.2006 Betriebsübergänge: Betriebsmittel müssen nicht übereignet werden

Bei der Prüfung, ob ein Betrieb und damit die Arbeitsverhältnisse übergehen, spielt es keine Rolle, ob der Erwerber auch Eigentümer der sächlichen Betriebsmittel (wie Gebäude, Maschinen) wird. Es reicht, dass er die Betriebsmittel aufgrund einer Nutzungsvereinbarung ( wie Pacht ) einsetzen kann.
BAG vom 6. April 2006 -8 AZR 222/04

Letzte Änderung: 21.11.2007