Arbeitsrecht

11.08.2006 Betriebsratsarbeit: Einzelansprüche nicht per Gericht durchsetzbar

Der Betriebsrat kann vom Arbeitgeber verlangen, dass Betriebsvereinbarungen abredegemäß umgesetzt werden. Gibt es Streit über die Wirksamkeit oder Auslegung einer Vereinbarung, kann der Betriebsrat den Fall gerichtlich klären lassen, indem er ein Beschlussverfahren einleitet. Das gilt nicht, wenn es um die Auslegung gesetzlicher Vorschriften und von Tarifverträgen geht. Der Betriebsrat hat auch nicht das Recht, die Ansprüche, die einzelnen Arbeitnehmern zustehen, gerichtlich geltend zu machen.

Letzte Änderung: 21.11.2007