Arbeitsrecht

22.08.2006 Kündigungen: Arbeitgeber muss Angaben nicht prüfen

Teilt der Arbeitgeber dem Betriebsrat bei der Anhörung zu einer geplanten Kündigung mit, der Arbeitgeber habe "laut Steuerkarte" keine unterhaltsberechtigten Kinder und entspricht dies dem Kenntnisstand des Arbeitgebers, ist die Anhörung auch dann nicht fehlerhaft, wenn der Arbeitnehmer in Wahrheit unterhaltspflichtig ist. Der Arbeitgeber muss die Richtigkeit der Angaben, die der Arbeitnehmer ihm mitgeteilt und dokumentiert hat, nicht prüfen.

(BAG vom 25. November 2005 - 2 AZR 514/04)

Letzte Änderung: 21.11.2007