Auswirkungen auf Betriebe

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05.03.2020 Corona Virus: Empfehlungen und rechtliche Hinweise für Betriebsräte

Das Corona Virus breitet sich weiter aus und hat auch Auswirkungen auf die Betriebe. Wenn in Betrieben Infektionsfälle auftreten, Quarantänemaßnahmen angeordnet werden, Arbeitsunterbrechungen auftreten oder präventive Maßnahmen ergriffen werden, ist der Betriebsrat einzubinden. Die Präsentation enthält praktische und rechtliche Hinweise für die Betriebsräte.

Wenn in Betrieben Infektionsfälle auftreten, Quarantänemaßnahmen angeordnet werden, Arbeitsunterbrechungen auftreten oder präventive Maßnahmen ergriffen werden, ist der Betriebsrat einzubinden. Aufgabe der Mitbestimmung ist es, dafür Sorge zu tragen, dass der Schutz der Menschen und ihre Gesundheit Vorrang vor wirtschaftlichen Interessen haben und alle notwendigen Schutzmaßnahmen hierzu getroffen werden. Die Pandemie darf bei Arbeitsausfällen die Einkommen nicht gefährden.

Anhang:

Coronavirus und Arbeitsrecht

Coronavirus und Arbeitsrecht

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Letzte Änderung: 05.03.2020