Gesetzliche Fristen beachten

18.09.2006 Kündigung eines Schwerbehinderten

Auch wenn das Integrationsamt die Zustimmung zur fristlosen Kündigung eines Schwerbehinderten erteilt hat, muss das Arbeitsgericht prüfen, ob der Arbeitgeber die gesetzliche Zweiwochenfrist für den Ausspruch der Kündigung gewahrt hat.

BAG vom 2. März 2006 - 2 AZR 46/05

Letzte Änderung: 21.11.2007