Sozialrecht
Erwerbsminderungsrenten sind seit 2001 in der Regel zeitlich befristet. Eine Dauerrente kommt nur in Betracht, wenn schwerwiegende medizinische Gründe gegen eine Besserungsaussicht stehen. Dazu müssen alle anerkannten
Behandlungen ausgeschöpft worden sein, auch Operationen.
(BSG vom 27. Juni 2006 - B 2 U 13/05
Letzte Änderung: 21.11.2007