Bundessozialgericht
Widerspruch gegen Betriebsübergang sperrzeitneutral
Das Bundessozialgerichts hat mit Urteil vom 8. Juli 2009 entschieden, dass der Widerspruch eines Arbeitnehmers gegen den Betriebsübergang als solcher keinen sperrzeitrelevanten Sachverhalt darstellt. Allerdings hält der Senat
für Fallgestaltungen der vorliegenden Art an seiner Rechtsprechung fest, dass ein wichtiger Grund zur Lösung des Beschäftigungsverhältnisses durch Aufhebungsvertrag nur besteht, wenn dem Arbeitnehmer anderenfalls
objektiv rechtmäßig zum selben Zeitpunkt gekündigt worden und ihm die Hinnahme der Kündigung nicht zumutbar gewesen wäre.
Bundessozialgericht vom 08. Juli 2009 - B 11 AL 17/08 R
Anhang: Medienbericht
Letzte Änderung: 17.07.2009